Was steht auf der Verpackung?
Was auf der Verpackung stehen muss, regelt der Gesetzgeber in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zu den zwingend verpflichtenden Angaben gehören die Verkehrsbezeichnung, die Allergeninformation, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Verpflichtend sind außerdem die Angabe des Herstellers, ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Diese Verpflichtungen können unter Umständen entfallen. Beispielsweise sind bei Monoprodukten wie Mehl das Zutatenverzeichnis und die Nährwertangabe entbehrlich. Freiwillige Angaben sind beispielsweise die Herkunftsangabe oder die prozentuale Mengenangabe hinter den Zutaten.
Glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Dinkel) muss wie alle anderen als allergen eingestuften Lebensmittel (etwa Milch, Ei, Senf und Soja) auf der Verpackung besonders kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch Fettdruck, Großschreibung oder Unterstreichung.