Die Aufregung in Medien und Sozialen Medien ist groß: „Insektenmehl im Essen“! Dabei liegt die Debatte oft völlig neben der Spur, denn es wird – absichtlich oder unabsichtlich – der Eindruck erweckt, dass Insekten nun als vermeintlich billige Zutat einer Vielzahl an Lebensmitteln einfach so beigemischt werden dürfe. Oder schlimmer noch, dass Insekten nun bei der Verarbeitung von Getreide einfach mitverarbeitet werden könnten. Das ist natürlich alles Quatsch! Mehl bleibt Mehl! Wir haben hier die wichtigsten Fakten und Fragen zum Thema zusammengetragen und liefern die richtigen Antworten.
Was ist passiert?
Seit Ende Januar 2023 sind bestimmte Grillenarten und der sogenannte Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel in der EU zugelassen. Bereits seit 2021 sind der gelbe Mehlwurm und die Wanderheuschrecke als neuartiges Lebensmittel in bestimmten Lebensmitteln erlaubt.
In welchen Lebensmitteln sind die zu Pulver verarbeiteten Insekten zugelassen?
Insektenpulver darf in verschiedenste Lebensmitteln unter anderem in verarbeitetem Getreide, Backwaren und Backmischungen, Teigwaren, Frühstückscerealien oder auch Fleischersatzprodukten, Schokoladenerzeugnissen oder Milchprodukten als Zutat verwendet werden.
Wer produziert Insektenmehl?
Die Herstellung der neuartigen „Insektenmehle“ bleibt bis auf weiteres den antragsstellenden Unternehmen vorbehalten: Einem vietnamesischen Unternehmen ist genehmigt worden, ein Pulver aus der Hausgrille Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel in der EU zu vertreiben (Durchführungsverordnung (EU) 2023/5). Seit Ende Januar dürfen auch die Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus als neuartiges Lebensmittel von einem niederländischen Unternehmen verarbeitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2023/58).
Stellen Mühlen „Insektenmehl“ her?
Nein. Für die Müllerei spielt weder die Herstellung noch der Einsatz von Insektenpulver eine Rolle! Im Gegenteil: „Mehl bleibt Mehl!“ Mehl, Grieß und andere Mahlerzeugnisse dürfen ausschließlich aus gesundem Getreide hergestellt werden, das „frei von lebenden und toten Schädlingen“ ist, wie es in den Einkaufskontrakten der Mühlen heißt und von den europäischen Hygienevorschriften vorgegeben ist.
Wie kommt Insektenpulver ins Lebensmittel?
Ausschließlich als Zutat.
Dürfen Insekten einfach untergemischt werden?
Anders als behauptet, dürfen die Insektenpulver nicht einfach untergemischt werden. Wird Insektenpulver als Zutat eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich gekennzeichnet werden. So lautet die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Die Verbraucherzentralen beobachten den Markt genau, bisher haben sie von keinem einzigen Fall berichtet, in dem Insekten als Zutat „heimlich“ Lebensmitteln beigemischt wurden.
Also bleibt jetzt nur das Zutatenverzeichnis genau zu studieren, wenn man keine Insekten essen will?
Nein. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden. Lebensmittelhersteller, die Lebensmittel mit Insekten herstellen, benennen dies oft auch direkt im Produktnamen, wie etwa der „SWARM-Proteinriegel“ oder „BugBreack-Proteinriegel“.
Aber das darf doch jetzt in vielen Lebensmitteln drin sein?
Aber nur theoretisch. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering. Übrigens: Das jetzt zugelassene Insektenpulver ist mit 50 bis zu 200 Euro pro Kilo extrem teuer. Damit lassen sich auch Behauptungen entkräften, dass Lebensmittelhersteller Zutaten aus Insekten verwenden, um größeren Profit zu machen oder Kosten bei den Rohstoffen zu sparen.
Was müssen Allergiker beachten?
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass Zutaten aus Insekten bei Verbrauchern, die gegen „Krebstiere und Erzeugnissen daraus“ sowie gegen „Hausstaubmilben“ allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
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5 Kommentare
Im Übrigen gibt es für die Lebensmittelunternehmen auch keinen Anlass, einen möglichen Einsatz von Insektenpulver zu verschweigen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten in Lebensmitteln eingesetzt werden, wird dies als Besonderheit ausdrücklich beworben. Insektenpulver ist sehr teuer, wenn Lebensmittelhersteller Insekten als Zutat einsetzen, tun sie das um Verbraucher anzusprechen, die Insekten als Lebensmittel gut finden.
So das man nicht direkt sieht, das welche drin verarbeitet wurden ?
wird Insektenpulver als Zutat eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich gekennzeichnet werden, ein "Verstecken" der Zutat ist ausgeschlossen! Es muss sowohl der lateinische Name der verwendeten Insektenart als auch der deutsche Trivialname aufgeführt werden. So lautet die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
Viele Grüße
Anne-Kristin Barth
Wo steuert die Menschheit hin?