Die Aufregung in Medien und Sozialen Medien ist groß: „Insektenmehl im Essen“! Dabei liegt die Debatte oft völlig neben der Spur, denn es wird – absichtlich oder unabsichtlich – der Eindruck erweckt, dass Insekten nun als vermeintlich billige Zutat einer Vielzahl an Lebensmitteln einfach so beigemischt werden dürfen. Oder schlimmer noch, dass Insekten nun bei der Verarbeitung von Getreide einfach mitverarbeitet werden könnten. Das ist natürlich alles Quatsch! Mehl bleibt Mehl! Wir haben hier die wichtigsten Fakten und Fragen zum Thema zusammengetragen und liefern die richtigen Antworten.

Was ist passiert?
Die Europäische Kommission hat im Januar 2025 grünes Licht für die Verwendung von UV-behandeltem Pulver aus ganzen Tenebrio molitor-Larven (Mehlwurm) gegeben und dieses in die Liste der "neuartigen Lebensmittel" der EU aufgenommen. Vorerst darf das das Pulver nur von der französischen Firma Nutri'Earth für den Markt produziert werden. Seit dem 10. Februar 2025 ist der Einsatz von Mehlwurm-Pulver zum Beispiel in Brot oder Teigwaren zulässig.
Bereits seit Ende Januar 2023 sind bestimmte Grillenarten und der sogenannte Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel (Novel Food) in der EU zugelassen. Und seit 2021 sind bereits der oben genannte gelbe Mehlwurm und die Wanderheuschrecke als Novel Food in bestimmten Lebensmitteln erlaubt.
In welchen Lebensmitteln sind die zu Pulver verarbeiteten Insekten zugelassen?
Insektenpulver darf in verschiedensten Lebensmitteln unter anderem in verarbeitetem Getreide, Backwaren und Backmischungen, Teigwaren, Frühstückscerealien oder auch Fleischersatzprodukten, Schokoladenerzeugnissen oder Milchprodukten als Zutat verwendet werden. Der Einsatz in Mehl ist nicht erlaubt.
Wer produziert Insektenmehl?
Die Herstellung der neuartigen „Insektenmehle“ bleibt bis auf weiteres den antragsstellenden Unternehmen vorbehalten: Einem vietnamesischen Unternehmen ist genehmigt worden, ein Pulver aus der Hausgrille Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel in der EU zu vertreiben (Durchführungsverordnung (EU) 2023/5). Seit Ende Januar dürfen auch die Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus als neuartiges Lebensmittel von einem niederländischen Unternehmen verarbeitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2023/58). Das UV-behandelte Pulver aus ganzen Tenebrio molitor-Larven darf ausschließlich von der französischen Firma Nutri'Earth für den Markt produziert werden.
Stellen Mühlen „Insektenmehl“ her?
Nein. Für die Müllerei spielt weder die Herstellung noch der Einsatz von Insektenpulver eine Rolle! Im Gegenteil: „Mehl bleibt Mehl!“ Mehl, Grieß und andere Mahlerzeugnisse dürfen ausschließlich aus gesundem Getreide hergestellt werden, das „frei von lebenden und toten Schädlingen“ ist, wie es in den Einkaufskontrakten der Mühlen heißt und von den europäischen Hygienevorschriften vorgegeben ist.
Wie kommt Insektenpulver ins Lebensmittel?
Ausschließlich als Zutat.
Dürfen Insekten einfach untergemischt werden?
Anders als behauptet, dürfen die Insektenpulver somit nicht einfach untergemischt werden. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Gemäß der EU-Verordnung wird die Zutat unter der Bezeichnung „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ aufgeführt. So lautet dDie gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Die Verbraucherzentralen beobachten den Markt genau, bisher haben sie von keinem einzigen Fall berichtet, in dem Insekten als Zutat „heimlich“ Lebensmitteln beigemischt wurden.
Also bleibt jetzt nur das Zutatenverzeichnis genau zu studieren, wenn man keine Insekten essen will?
Nein. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden. Lebensmittelhersteller, die Lebensmittel mit Insekten herstellen, benennen dies oft auch direkt im Produktnamen, wie etwa der „SWARM-Proteinriegel“ oder „BugBreack-Proteinriegel“.
Aber das darf doch jetzt in vielen Lebensmitteln drin sein?
Aber nur theoretisch. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering. Übrigens: Das jetzt zugelassene Insektenpulver ist mit 50 bis zu 200 Euro pro Kilo extrem teuer. Damit lassen sich auch Behauptungen entkräften, dass Lebensmittelhersteller Zutaten aus Insekten verwenden, um größeren Profit zu machen oder Kosten bei den Rohstoffen zu sparen.
Was müssen Allergiker beachten?
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass Zutaten aus Insekten bei Verbrauchern, die gegen „Krebstiere und Erzeugnissen daraus“ sowie gegen „Hausstaubmilben“ allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
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11 Kommentare
Im Übrigen gibt es für die Lebensmittelunternehmen auch keinen Anlass, einen möglichen Einsatz von Insektenpulver zu verschweigen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten in Lebensmitteln eingesetzt werden, wird dies als Besonderheit ausdrücklich beworben. Insektenpulver ist sehr teuer, wenn Lebensmittelhersteller Insekten als Zutat einsetzen, tun sie das um Verbraucher anzusprechen, die Insekten als Lebensmittel gut finden.
Wo sprang mir je so ein Hinweis ins Auge, bevor ich es versehentlich kaufe?
Wer kann stundenlang die Zutatenliste lesen???
Es steht nie ausdrücklich groß genug drauf!
Einzig bei Mischbrot könnte man Probleme bekommen, denn da dürfen ja Anteilig auch Teigreste verarbeitet werden. Oder wenn eine Maschine nicht gut gesäubert ist, könnten Brote zumindest Spuren enthalten.
So das man nicht direkt sieht, das welche drin verarbeitet wurden ?
wird Insektenpulver als Zutat eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich gekennzeichnet werden, ein "Verstecken" der Zutat ist ausgeschlossen! Es muss sowohl der lateinische Name der verwendeten Insektenart als auch der deutsche Trivialname aufgeführt werden. So lautet die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
Viele Grüße
Anne-Kristin Barth
Wo steuert die Menschheit hin?
Angefangen bei der Ernährung, die ja, unter Anderem, zu der Basis meines Lebens gehört. Ich möchte wissen, was ich meinem Körper gönne und auch genießen, was ich zu mir nehme. Vor allen Dingen möchte ich Volksentscheide, damit wir, wie in der Schweiz mitbestimmen können.
lieber Herr Schmidlin,
Sie bestimmen was sie essen!
Nur weil die EU Insekten als Zutat zugelassen hat, heißt das nicht, das sie in Lebensmitteln enthalten sind! Die Antworten finden Sie bereits im Beitrag. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.
Und: Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.
Viele Grüße
Anne-Kristin Barth
die Kennzeichnung ob Insektenpulver beigemischt wurde, kann doch nur bei verpackten Produkten stattfinden; wie ist es jedoch bei unverpackten Waren, wie Brötchen oder Brot?
es ist ausgeschlossen, dass sie solche Produkte versehentlich kaufen.
Uns ist bisher keine Backware bekannt, die Insektenpulver enthält. Denn: Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.
Wenn es wie bei loser Ware keine Verpackung mit Zutatenverzeichnis gibt, muss der Hinweis auf den Zusatz des Insektenpulvers durch einen Hinweis im Geschäft erfolgen, beispielsweise am Regaletikett oder durch einen Aushang.
Grundsätzlich können Kunden auch nachfragen. Das Personal kann alle Fragen dazu beantworten. Schließlich dürfen Bäckereien keine falschen Informationen erteilen, auch mündlich nicht.
Es gibt für Unternehmen überhaupt keinen Anlass, einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.
Viele Grüße
Anne-Kristin Barth
ich hätte eine Frage bezüglich Insekten Mehl oder andere Insekten die im Brot und Backwaren beigemischt werden. Ist das auch der Fall wird das dann auch überall beschriftet? Ich bin Allergiker und ehrlich gesagt möchte auch dieses Zeug nicht unbedingt verzehren.
Ist den Deutschland soo tief gefallen um sowas seinem Volk zu bieten?
Die Antwort darauf gibt der Beitrag:
1. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.
2. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden.
3. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass Zutaten aus Insekten bei Verbrauchern, die gegen „Krebstiere und Erzeugnissen daraus“ sowie gegen „Hausstaubmilben“ allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
4. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.
Herzliche Grüße
Anne-Kristin Barth
Ist das Absicht? Wir schrieben es zwar drauf, aber wer es nicht lesen kann ist selbst schuld, oder wie?
Wie kann so ein Unternehmen Profit machen, bei angeblich so wenig (teuren) Mengen, die es verbreiten darf???
Da stimmt doch etwas nicht!
es ist ausgeschlossen, dass Sie solche Produkte versehentlich kaufen. Die Antwort darauf gibt der Beitrag:
1. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden.
2. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.
Herzliche Grüße...
Insektenpulver werden weder Vorprodukten in der Müllerei noch (klassischen) Mehlen beigefügt.
Auch wenn Pulver auf Basis von Insekten in der EU zugelassen sind, spielen Sie in der Herstellung von Lebensmitteln defacto keine Rolle. Dort wo sie eingesetzt werden, werden sie nicht nur explizit gekennzeichnet, sondern auch ausdrücklich und unmissverständlich beworben, etwa für die Menschen, die experimentierfreudig solche neuartigen Lebensmittel probieren wollen.
Sicher ist: Mehl bleibt Mehl, Brot bleibt Brot, Kuchen bleibt Kuchen - sowohl beim Bäcker um die Ecke als auch im Supermarkt!
Viele Grüße
Anne-Kristin Barth
Wie und wo steht auf der packung drauf also als vermerk das da insekten drin sind.
Danke Ihnen im Voraus
Lg
das können Sie nicht übersehen! Es steht im Zutatenverzeichnis, im Allergenhinweis und in der Regel auch im Produktnamen selbst, also gleich an drei Stellen.
Herzliche Grüße
Anne-Kristin Barth