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18.02.2025 WISSEN & TIPPS ERNÄHRUNG

„Insektenmehl“ in Brot, Back- und Teigwaren – Was ist drin? Oder besser: Was ist dran?

Die Aufregung in Medien und Sozialen Medien ist groß: „Insektenmehl im Essen“! Dabei liegt die Debatte oft völlig neben der Spur, denn es wird – absichtlich oder unabsichtlich – der Eindruck erweckt, dass Insekten nun als vermeintlich billige Zutat einer Vielzahl an Lebensmitteln einfach so beigemischt werden dürfen. Oder schlimmer noch, dass Insekten nun bei der Verarbeitung von Getreide einfach mitverarbeitet werden könnten. Das ist natürlich alles Quatsch! Mehl bleibt Mehl! Wir haben hier die wichtigsten Fakten und Fragen zum Thema zusammengetragen und liefern die richtigen Antworten.

Was ist passiert?

Die Europäische Kommission hat im Januar 2025 grünes Licht für die Verwendung von UV-behandeltem Pulver aus ganzen Tenebrio molitor-Larven (Mehlwurm) gegeben und dieses in die Liste der "neuartigen Lebensmittel" der EU aufgenommen. Vorerst darf das das Pulver nur von der französischen Firma Nutri'Earth für den Markt produziert werden. Seit dem 10. Februar 2025 ist der Einsatz von Mehlwurm-Pulver zum Beispiel in Brot oder Teigwaren zulässig.

Bereits seit Ende Januar 2023 sind bestimmte Grillenarten und der sogenannte Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel (Novel Food) in der EU zugelassen. Und seit 2021 sind bereits der oben genannte gelbe Mehlwurm und die Wanderheuschrecke als Novel Food in bestimmten Lebensmitteln erlaubt.

In welchen Lebensmitteln sind die zu Pulver verarbeiteten Insekten zugelassen?

Insektenpulver darf in verschiedensten Lebensmitteln unter anderem in verarbeitetem Getreide, Backwaren und Backmischungen, Teigwaren, Frühstückscerealien oder auch Fleischersatzprodukten, Schokoladenerzeugnissen oder Milchprodukten als Zutat verwendet werden. Der Einsatz in Mehl ist nicht erlaubt.

Wer produziert Insektenmehl?

Die Herstellung der neuartigen „Insektenmehle“ bleibt bis auf weiteres den antragsstellenden Unternehmen vorbehalten: Einem vietnamesischen Unternehmen ist genehmigt worden, ein Pulver aus der Hausgrille Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel in der EU zu vertreiben (Durchführungsverordnung (EU) 2023/5). Seit Ende Januar dürfen auch die Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus als neuartiges Lebensmittel von einem niederländischen Unternehmen verarbeitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2023/58). Das UV-behandelte Pulver aus ganzen Tenebrio molitor-Larven darf ausschließlich von der französischen Firma Nutri'Earth für den Markt produziert werden.

Stellen Mühlen „Insektenmehl“ her?

Nein. Für die Müllerei spielt weder die Herstellung noch der Einsatz von Insektenpulver eine Rolle! Im Gegenteil: „Mehl bleibt Mehl!“ Mehl, Grieß und andere Mahlerzeugnisse dürfen ausschließlich aus gesundem Getreide hergestellt werden, das „frei von lebenden und toten Schädlingen“ ist, wie es in den Einkaufskontrakten der Mühlen heißt und von den europäischen Hygienevorschriften vorgegeben ist.

Wie kommt Insektenpulver ins Lebensmittel?

Ausschließlich als Zutat.

Dürfen Insekten einfach untergemischt werden?

Anders als behauptet, dürfen die Insektenpulver somit nicht einfach untergemischt werden. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Gemäß der EU-Verordnung wird die Zutat unter der Bezeichnung „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ aufgeführt. So lautet dDie gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Die Verbraucherzentralen beobachten den Markt genau, bisher haben sie von keinem einzigen Fall berichtet, in dem Insekten als Zutat „heimlich“ Lebensmitteln beigemischt wurden.

Also bleibt jetzt nur das Zutatenverzeichnis genau zu studieren, wenn man keine Insekten essen will?

Nein. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden. Lebensmittelhersteller, die Lebensmittel mit Insekten herstellen, benennen dies oft auch direkt im Produktnamen, wie etwa der „SWARM-Proteinriegel“ oder „BugBreack-Proteinriegel“.

Aber das darf doch jetzt in vielen Lebensmitteln drin sein?

Aber nur theoretisch. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering. Übrigens: Das jetzt zugelassene Insektenpulver ist mit 50 bis zu 200 Euro pro Kilo extrem teuer. Damit lassen sich auch Behauptungen entkräften, dass Lebensmittelhersteller Zutaten aus Insekten verwenden, um größeren Profit zu machen oder Kosten bei den Rohstoffen zu sparen.

Was müssen Allergiker beachten?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass Zutaten aus Insekten bei Verbrauchern, die gegen „Krebstiere und Erzeugnissen daraus“ sowie gegen „Hausstaubmilben“ allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Du hast auch eine Frage zum Thema? Dann schreib uns in die Kommentare.

 

11 Kommentare

  • Sieglinde Ortner am 23.06.2023
    Kann ich Dinkelmehl oder andere Mehlsorten noch kaufen ohne mich zu fürchten dass diese Insekten drinnen sind ich bin nämlich Allergiker und habe Angst davor
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 04.07.2023
      Liebe Frau Ortner, Keine Sorge: Mehl bleibt Mehl! Sie können alle Mehlsorten kaufen. Denn, wie wir schon im Artikel schreiben: „Für die Müllerei spielt weder die Herstellung noch der Einsatz von Insektenpulver eine Rolle! Im Gegenteil: „Mehl bleibt Mehl!“ Mehl, Grieß und andere Mahlerzeugnisse dürfen ausschließlich aus gesundem Getreide hergestellt werden, das „frei von lebenden und toten Schädlingen“ ist, wie es in den Einkaufskontrakten der Mühlen heißt und von den europäischen Hygienevorschriften vorgegeben ist.“ Viele Grüße, Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Beka am 07.10.2023
    Bei welchem Brot ist insekten pulver drin.
    Antworten
    • Mein Mehl am 17.10.2023
      Insektenpulver kann nur dann in Brot verwendet werden, wenn es eindeutig als Zutat gekennzeichnet wird. Entgegen der oft geäußerten Annahme darf es also nicht einfach dem Teig beigemischt werden. Wenn in der Zutatenliste Ihres bevorzugten Brotes beim Bäcker oder im Supermarkt Insektenpulver nicht ausdrücklich aufgeführt ist, können Sie absolut sicher sein, dass es im Brot nicht enthalten ist.

      Im Übrigen gibt es für die Lebensmittelunternehmen auch keinen Anlass, einen möglichen Einsatz von Insektenpulver zu verschweigen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten in Lebensmitteln eingesetzt werden, wird dies als Besonderheit ausdrücklich beworben. Insektenpulver ist sehr teuer, wenn Lebensmittelhersteller Insekten als Zutat einsetzen, tun sie das um Verbraucher anzusprechen, die Insekten als Lebensmittel gut finden.
      Antworten
    • Tonja am 17.02.2025
      Absichtlich daraufhinweisen?!
      Wo sprang mir je so ein Hinweis ins Auge, bevor ich es versehentlich kaufe?

      Wer kann stundenlang die Zutatenliste lesen???

      Es steht nie ausdrücklich groß genug drauf!
      Antworten
    • Benson am 25.02.2025
      Es geht darum, dass ein Bäcker durch das zusetzten von Insekten kein Geld spart. Im Gegenteil. Würde man Goldstaub zusetzen, steht das bestimmt nicht kleingedruckt in einer Allergen-/Zutatenliste (die ich selbst bei meinem Bäcker eh noch nie gesehen habe). Das ist dann vielmehr der Name des Brotes!

      Einzig bei Mischbrot könnte man Probleme bekommen, denn da dürfen ja Anteilig auch Teigreste verarbeitet werden. Oder wenn eine Maschine nicht gut gesäubert ist, könnten Brote zumindest Spuren enthalten.
      Antworten
  • Beate Klein am 18.04.2024
    Wie könnte man Insekten in der Zutatenliste umschreiben?
    So das man nicht direkt sieht, das welche drin verarbeitet wurden ?
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 22.04.2024
      Liebe Frau Klein,

      wird Insektenpulver als Zutat eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich gekennzeichnet werden, ein "Verstecken" der Zutat ist ausgeschlossen! Es muss sowohl der lateinische Name der verwendeten Insektenart als auch der deutsche Trivialname aufgeführt werden. So lautet die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für den Einsatz der Getreideschimmelkäferlarve, je nach Form: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

      Viele Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Ernst Schmidlin am 18.07.2024
    Seit 60 Jahren lebe ich vegetarisch und habe eine wunderbae spirituelle Freundin, die mir wunderbare Mittagsmenus zelebriert, weshalb es mir mit 98 Jahren noch immer so gut geht. Es ist eine Schande, dass auf Vegi und Veganer, die doch im Vormarsch sind, überhaupt keine Rücksicht genommen wird. Ja sogar Fleisch-Ersatzprodukte enthalten Insektenpulver.
    Wo steuert die Menschheit hin?
    Antworten
    • Julia Nelles am 17.02.2025
      Wie Recht Sie haben, Herr Schmidlin. Auch ich bin Vegetarierin. Und ich wünsche mir als Bürgerin und Verbrauchern einfach mehr Mitsprache und Mitbestimmungsrecht. Das wäre für mich Demokratie.
      Angefangen bei der Ernährung, die ja, unter Anderem, zu der Basis meines Lebens gehört. Ich möchte wissen, was ich meinem Körper gönne und auch genießen, was ich zu mir nehme. Vor allen Dingen möchte ich Volksentscheide, damit wir, wie in der Schweiz mitbestimmen können.
      Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 21.02.2025
      Liebe Frau Nelles,
      lieber Herr Schmidlin,

      Sie bestimmen was sie essen!

      Nur weil die EU Insekten als Zutat zugelassen hat, heißt das nicht, das sie in Lebensmitteln enthalten sind! Die Antworten finden Sie bereits im Beitrag. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.

      Und: Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.

      Viele Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Amberg am 28.08.2024
    Müssen Bäcker in der Bäckerei ihre Backwaren anders bzw. extra auszeichnen, wenn in den Backmischungen, die sie verwenden, Insektenmehl/ -pulver enthalten ist?
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 30.08.2024
      Hallo, zu Ihrer Frage: Wird Insektenpulver als Zutat eingesetzt, muss dessen Verwendung immer klar und deutlich gekennzeichnet werden. Das gilt für alle Inverkehrbringer, also auch für Bäckereien. Obwohl zugelassen, sind Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering. Das zugelassene Insektenpulver ist mit 50 bis zu 200 Euro pro Kilo zudem extrem teuer. Uns ist bisher keine Backware bekannt, in der Insektenmehl eingesetzt wird. Und wenn, ist davon auszugehen, dass diese sogar extra beworben werden würde. Viele Grüße, Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Anne Woh am 02.12.2024
    Ob auf dem Weihnachtsmarkt in der Pasta ("selbstgemacht") Insektenzusatz drin ist???
    Antworten
    • Mein Mehl am 20.12.2024
      Liebe Frau Woh, die Antwort auf diese Frage ist einfach: In Deutschland gelten klare Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und das gilt auch für Weihnachtsmarkt-Stände. Sollten in der Pasta alternative Proteinquellen wie Insektenmehl enthalten sein, müssten diese laut EU-Lebensmittelrecht auf der Zutatenliste klar angegeben werden. Da Insektenmehl sehr kostspielig ist, würde es die Nudeln zu einer besonderen Spezialität machen und den Preis entsprechend erhöhen. Das ist für handelsübliche Weihnachtsmarkt-Nudeln eher unwahrscheinlich. Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn Sie unsicher sind. Viele Grüße und ein frohes Fest
      Antworten
  • Lutz Gruber am 13.02.2025
    Hallo,
    die Kennzeichnung ob Insektenpulver beigemischt wurde, kann doch nur bei verpackten Produkten stattfinden; wie ist es jedoch bei unverpackten Waren, wie Brötchen oder Brot?
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 21.02.2025
      Lieber Herr Gruber,

      es ist ausgeschlossen, dass sie solche Produkte versehentlich kaufen.

      Uns ist bisher keine Backware bekannt, die Insektenpulver enthält. Denn: Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.

      Wenn es wie bei loser Ware keine Verpackung mit Zutatenverzeichnis gibt, muss der Hinweis auf den Zusatz des Insektenpulvers durch einen Hinweis im Geschäft erfolgen, beispielsweise am Regaletikett oder durch einen Aushang.
      Grundsätzlich können Kunden auch nachfragen. Das Personal kann alle Fragen dazu beantworten. Schließlich dürfen Bäckereien keine falschen Informationen erteilen, auch mündlich nicht.

      Es gibt für Unternehmen überhaupt keinen Anlass, einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.

      Viele Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Ilir Nika am 13.02.2025
    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage bezüglich Insekten Mehl oder andere Insekten die im Brot und Backwaren beigemischt werden. Ist das auch der Fall wird das dann auch überall beschriftet? Ich bin Allergiker und ehrlich gesagt möchte auch dieses Zeug nicht unbedingt verzehren.
    Ist den Deutschland soo tief gefallen um sowas seinem Volk zu bieten?
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 21.02.2025
      Lieber Ilir,

      Die Antwort darauf gibt der Beitrag:

      1. Obwohl zugelassen, sind und bleiben Lebensmittel, denen Insektenpulver zugesetzt wird, absolute Nischenprodukte. Auch die Verbrauchernachfrage bleibt bisher gering.
      2. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden.
      3. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass Zutaten aus Insekten bei Verbrauchern, die gegen „Krebstiere und Erzeugnissen daraus“ sowie gegen „Hausstaubmilben“ allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
      4. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.

      Herzliche Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Tonja am 17.02.2025
    Warum sind diese Insektzugabe-Hinweise so klein, dass man so schnell, ohne Lupe, das gar nicht im Laden erkennen kann?

    Ist das Absicht? Wir schrieben es zwar drauf, aber wer es nicht lesen kann ist selbst schuld, oder wie?

    Wie kann so ein Unternehmen Profit machen, bei angeblich so wenig (teuren) Mengen, die es verbreiten darf???

    Da stimmt doch etwas nicht!
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 21.02.2025
      Liebe Tonja,

      es ist ausgeschlossen, dass Sie solche Produkte versehentlich kaufen. Die Antwort darauf gibt der Beitrag:

      1. Wird Insektenpulver eingesetzt, muss dessen Verwendung klar und deutlich im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden.
      2. Es gibt für Unternehmen keinen Anlass einen möglichen Einsatz zu verheimlichen. Im Gegenteil: Dort wo Insekten eingesetzt werden, wird dies auch als besondere Spezialität beworben – als Alleinstellungsmerkmal und Kaufanreiz für Kunden, die Proteinalternativen spannend finden.

      Herzliche Grüße...
      Antworten
  • Gabriele Fink am 19.02.2025
    Wenn I h ihren Artikel richtig verstehe muss ich Mir keine Gedanken machen dass Frischbrot aus Bäckerei Oder Lebensmittelkette ( Lidl , Aldi etc) mit insektenmehl hergestellt wird? Oder doch ??
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth am 28.02.2025
      Liebe Frau Fink,

      Insektenpulver werden weder Vorprodukten in der Müllerei noch (klassischen) Mehlen beigefügt.

      Auch wenn Pulver auf Basis von Insekten in der EU zugelassen sind, spielen Sie in der Herstellung von Lebensmitteln defacto keine Rolle. Dort wo sie eingesetzt werden, werden sie nicht nur explizit gekennzeichnet, sondern auch ausdrücklich und unmissverständlich beworben, etwa für die Menschen, die experimentierfreudig solche neuartigen Lebensmittel probieren wollen.

      Sicher ist: Mehl bleibt Mehl, Brot bleibt Brot, Kuchen bleibt Kuchen - sowohl beim Bäcker um die Ecke als auch im Supermarkt!

      Viele Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten
  • Bedi vor 6 Tagen
    Hallo zusammen.
    Wie und wo steht auf der packung drauf also als vermerk das da insekten drin sind.
    Danke Ihnen im Voraus
    Lg
    Antworten
    • Anne-Kristin Barth vor 14 Stunden
      Hallo Bedi,

      das können Sie nicht übersehen! Es steht im Zutatenverzeichnis, im Allergenhinweis und in der Regel auch im Produktnamen selbst, also gleich an drei Stellen.

      Herzliche Grüße
      Anne-Kristin Barth
      Antworten

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